Als Fachanwältin für Familienrecht stehe ich Ihnen in allen Bereichen des Familienrechtes zur Seite, insbesondere zu Ehevertrag, Trennung, Scheidung, Unterhalt, elterlicher Sorge.
Als Fachanwältin für Familienrecht ist mir keine Sorge fremd.
Im Falle des Scheiterns einer Beziehung zwischen zwei Menschen müssen Lösungen gefunden werden, die ein getrenntes Leben voneinander möglich machen. Während dieser oftmals starken emotionalen Belastung für Sie und ggf. Ihre Kinder stehe ich Ihnen gerne als Fachanwältin für Familienrecht zur Seite. Ob Sie Ihr Anliegen gerichtlich durchsetzen, oder einvernehmlich lösen möchten, ich suche nach der besten Lösung für Sie.
Im Familienrecht werden insbesondere folgende Rechtsbereiche behandelt:
- Trennung/Scheidung/Aufhebung/Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der Ehe
- Unterhaltsrecht (Kindesunterhalt / Trennungsunterhalt / nachehelicher Ehegattenunterhalt / Familienunterhalt / sonstiger Verwandtenunterhalt)
- Ehewohnung und Hausrat
- Gewaltschutzgesetz
- Güterrecht (Zugewinn / Gütergemeinschaft / sonstiges Vermögensrecht)
- Versorgungsausgleich
- Sorgerecht
- Umgangsrecht
- Nichteheliche Lebensgemeinschaft
- Eingetragene Lebenspartnerschaft
- Vertragsgestaltungen im Ehe- und Familienrecht
- Namensrecht
- Abstammung
- Adoption
- Personenstandsrecht
- Familiensteuerrecht
- Im Familienrecht zu beachtende sozialrechtliche Gesetze
- Internationales Familienrecht bei familienrechtlichen Mandaten mit Auslandsberührung